Sehr geehr­te Damen und Herren,

nach dem behut­sa­men Start und der Wie­der­auf­nah­me des Unter­richts- und Schul­be­triebs am gest­ri­gen Don­ners­tag freue ich mich sehr, Ihnen heu­te mit­tei­len zu kön­nen, dass die­ser Start weit­ge­hend rei­bungs­los statt­ge­fun­den hat und ins­ge­samt sehr gut gelun­gen ist. Das zei­gen uns vor allem die Rück­mel­dun­gen aus den Schu­len und Schulaufsichtsbehörden.

Die­ser schö­ne Erfolg ist das Ergeb­nis der sehr enga­gier­ten Arbeit vie­ler Akteu­re. Dafür bedan­ke ich mich bei allen Betei­lig­ten, den Schul­lei­tun­gen sowie allen Leh­re­rin­nen und Leh­rern, den vie­len Ver­ant­wort­li­chen auf Sei­ten der Schul­trä­ger sowie bei allen am Schul­le­ben Betei­lig­ten sehr herzlich.

Ich möch­te Ihnen mit die­ser Schul­Mail noch ergän­zen­de Hin­wei­se für die kom­men­den Tage zu Ansprech­part­nern, zur Not­be­treu­ung und zu Hygie­ne­maß­nah­men im Schü­ler­ver­kehr geben:

  1. Ansprechpartner 

In der 15. Schul­Mail (Zif­fer IV.) hat­te ich Schul­trä­gern, die sich über zuver­läs­si­ge Beschaf­fungs­mög­lich­kei­ten für geeig­ne­te Des­in­fek­ti­ons- und Rei­ni­gungs­mit­tel sowie geeig­ne­te Mas­ken für den Infek­ti­ons­schutz infor­mie­ren möch­ten, einen Kon­takt zum Kri­sen­stab der Bezirks­re­gie­rung Müns­ter übermittelt.

Aus gege­be­nem Anlass möch­te ich Sie nun­mehr bit­ten, sich für schul­fach­li­che Fra­gen aus­drück­lich nicht an die in der letz­ten Schul­Mail ange­ge­be­ne Mobil­num­mer des Kri­sen­sta­bes zu wen­den. Hier­für ste­hen Ihnen das Minis­te­ri­um für Schu­le und Bil­dung und die Ihnen bekann­ten Ansprech­part­ner in der unte­ren und obe­ren Schul­auf­sicht zur Verfügung.

Um den Schul­trä­gern in Nord­rhein-West­fa­len die Beschaf­fung von Schutz­aus­rüs­tung sowie Hygie­ne­pro­duk­ten und Des­in­fek­ti­ons­mit­teln zu erleich­tern, haben die Bezirks­re­gie­rung Müns­ter und die IHK Nord West­fa­len in Abstim­mung mit dem Minis­te­ri­um für Schu­le und Bil­dung eine Online-Daten­bank erar­bei­tet, in die sich ent­spre­chen­de Her­stel­ler und Lie­fe­ran­ten ein­tra­gen können.

Nach­dem die Frei­schal­tung der dazu­ge­hö­ri­gen Inter­net­sei­te http://protectx.online zwi­schen­zeit­lich erfolgt ist, kön­nen dort in der nächs­ten Woche Ange­bo­te ein­ge­se­hen werden.

  1. Notbetreuung

1) Tätig­keits­be­rei­che

Für den Anspruch auf die Not­be­treu­ung in Schu­len gel­ten seit dem 23. April 2020 erwei­ter­te beruf­li­che Tätig­keits­be­rei­che. Grund­la­ge bil­det die Coro­nabe­treu­ungs­ver­ord­nung (Coro­naBe­trVO), die mit Wir­kung vom 27. April 2020 ange­passt wird.

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Ein aktua­li­sier­tes For­mu­lar zum Nach­weis des Betreu­ungs­be­darfs für die Eltern ist unter der Rubrik bzw. dem Rei­ter „Not­be­treu­ung“ zu finden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

2) Allein­er­zie­hen­de Elternteile

Allein­er­zie­hen­de Eltern­tei­le, die einer Erwerbs­tä­tig­keit nach­ge­hen oder die sich auf­grund einer Schul- oder Hoch­schul­aus­bil­dung in einer Abschluss­prü­fung befin­den, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teil­nah­me ihres Kin­des an der Not­be­treu­ung, sofern eine pri­va­te Betreu­ung nicht ander­wei­tig orga­ni­siert wer­den kann. Dies gilt für jede Erwerbs­tä­tig­keit des allein­er­zie­hen­den Eltern­teils, unab­hän­gig von der Auf­lis­tung der Tätig­keits­fel­der, die sich aus der Anla­ge der Coro­naBe­trVO ergeben.

3) Not­be­treu­ung an Wochen­en­den und Feiertagen

Mit der Schul­Mail Nr. 8 hat­te ich Sie infor­miert, dass eine Wochen­end­be­treu­ung nur bis ein­schließ­lich 19. April 2020 erfolgt. Folg­lich fin­det sie ab sofort nicht län­ger statt. An Fei­er­ta­gen fin­det eben­falls kei­ne Not­be­treu­ung statt.

III. Hygie­ne­maß­nah­men im Schülerverkehr

Durch die schritt­wei­se Wie­der­auf­nah­me des Schul­be­trie­bes nut­zen Schü­le­rin­nen und Schü­ler seit die­ser Woche wie­der ver­mehrt Bus­se und Bah­nen. Um die Anste­ckungs­ge­fahr auch auf dem Weg zur Schu­le so gering wie mög­lich zu hal­ten, haben das Land, die kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de und die Bran­chen­ver­bän­de Ver­band Deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­men (VDV) und Ver­band Nord­rhein-West­fä­li­scher Omni­bus­un­ter­neh­men (NWO) Hin­wei­se und Ver­hal­tens­re­geln für einen bes­se­ren Infek­ti­ons­schutz im Schü­ler­ver­kehr erar­bei­tet. Die­se sind auf der Web­sei­te des Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums abrufbar:

www.vm.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Archiv-des-VM-2020/2020_04_22_Hygieneregeln_Schuelerverkehr/20200421-finale-Fassung-Infektionsschutz-Schuelerbefoerderung.pdf

Mit freund­li­chen Grüßen

Mathi­as Richter

 

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