Unser Förderverein

Lie­be Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te,
unter­stüt­zen Sie die Rachel-Carson Schu­le und wer­den Sie Mit­glied im Förderverein!

Wozu braucht die Schule einen Förderverein?

Die Schu­le bekommt vom Trä­ger der Schu­le, das ist die Stadt Dor­ma­gen, ein bestimm­tes Bud­get zur Ver­fü­gung gestellt, mit dem sie alle ihre Aus­ga­ben bestrei­ten muss. Dies reicht so gera­de aus, um die gesetz­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen zu erfül­len. Für alles, was dar­über hin­aus geht und das Schul­le­ben für unse­re Kin­der leich­ter und ange­neh­mer macht, rei­chen die­se Mit­tel lei­der nicht aus. Und genau hier kann der För­der­ver­ein unter­stüt­zend ein­grei­fen und not­wen­di­ge Mate­ria­li­en, Aus­stat­tun­gen und Pro­jek­te finanzieren.

Was ist der Förderverein?

Der För­der­ver­ein ist ein im Ver­eins­re­gis­ter des Amts­ge­richts Neuss ein­ge­tra­ge­ner Ver­ein, der aus­schließ­lich und unmit­tel­bar gemein­nüt­zi­ge und wohl­tä­ti­ge Zwe­cke ver­folgt und selbst­los tätig ist.

Wer sind meine Ansprechpartner?

Ansprech­part­ner sind die Mit­glie­der des Vor­stands des För­der­ver­eins.
Dies sind:
 

Johan­na-Elwi­ne Hoff­mann (1. Vor­sit­zen­de)
Maria-Sole­dad Obre­gon-Mar­tin (2. Vor­sit­zen­de)
Mar­tin Holt­kamp (Schatz­meis­ter)
Zahi­de Galan­ti (Schrift­füh­rer)
Danie­la Ber­gers (Schul­pfleg­schafts­vor­sit­zen­de)
Nico­le Bal­li­cal­i­o­g­lu (Bei­sit­zer)
Bet­ti­na Mazu­rek (Schul­lei­te­rin)

eMail: foerderverein@rcs-dormagen.de

Was macht der Verein? 

Der Ver­ein unter­stützt und för­dert die Schu­le, deren unter­richt­li­chen und außer­un­ter­richt­li­chen Akti­vi­tä­ten, sofern die Schu­le dies aus den ihr zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln nicht oder nicht in vol­lem Umfan­ge leis­ten kann. Die­se Unter­stüt­zung kommt allen Schü­le­rin­nen und Schü­ler zu Gute.

Dazu zäh­len beispielsweise:

  • Durch­füh­rung und Mit­ge­stal­tung des Weihnachtsbasars
  • Durch­füh­rung und Mit­ge­stal­tung von Schul­ver­an­stal­tun­gen (z. B. Sommerfest)
  • Beschaf­fung von Sport­tri­kots für Schülermannschaften
  • Beschaf­fung von Lehr‑, Lern- und Anschau­ungs­ma­te­ri­al sowie Ausstattungsgegenständen 
  • Aus­stat­tung des Medi­en- und Computerbereiches
  • Beschaf­fung von Aus­zeich­nun­gen und Prei­sen für schu­li­sche Wett­be­wer­be und Bestenauszeichnungen
  • Unter­stüt­zung bei der Her­aus­ga­be einer Schülerzeitung
  • Unter­stüt­zung von Schülerfahrten
  • Im Ein­zel­fall kön­nen auch Zuwen­dun­gen an ein­zel­ne Schü­ler oder Grup­pen vor­ge­nom­men werden
  • Anschaf­fung von Spiel­ge­rä­te­n­Un­ter­stüt­zung des Ganztagsangebotes


Wie wird dies finanziert?
Wieviel kostet mich das?

Die Finan­zie­rung erfolgt durch Spen­den und Mit­glieds­bei­trä­ge. Und genau hier­für benö­ti­gen wir Sie, lie­be Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te. Der För­der­ver­ein kann die Schu­le nur dann unter­stüt­zen, wenn er über genü­gend Mit­tel durch Spen­den und Mit­glieds­bei­trä­ge ver­fügt. Je mehr Mit­glie­der er hat, des­to mehr kann für unse­re Schu­le und ihre Schü­le­rin­nen und Schü­ler getan wer­den. Unter­stüt­zen Sie den För­der­ver­ein und wer­den Sie Mit­glied!

Der Min­dest-Mit­glieds­bei­trag beträgt 
nur 17,50 Euro im Jahr. Sie kön­nen aber auch ger­ne mehr spen­den und so Ver­ein und Schu­le noch mehr unter­stüt­zen. Wenn Sie möch­ten, kön­nen Sie ger­ne eine Zuwen­dungs­be­schei­ni­gung für Ihre Steu­er­erklä­rung erhalten.

Verpflichtet mich die Mitgliedschaft zu irgend etwas?

Nein, Sie sind sind zu nichts ver­pflich­tet, aber berech­tigt, an Mit­glie­der­ver­samm­lun­gen teil­zu­neh­men, den Vor­stand zu wäh­len, Vor­schlä­ge und Ideen ein­zu­brin­gen. Sie kön­nen auch ger­ne, wenn Sie möch­ten, bei Fes­ten und sons­ti­gen Ver­an­stal­tun­gen mit­hel­fen – das müs­sen Sie aber nicht.

Wie kann ich Mitglied des Fördervereins werden?

Ver­wen­den Sie dazu am bes­ten unse­ren Auf­nah­me­an­trag und geben ihn aus­ge­füllt und unter­schrie­ben in der Schu­le oder bei einem Vor­stands­mit­glied ab. Kli­cken Sie dazu bit­te auf fol­gen­den Link:

Wo kann ich die Satzung des Fördervereins einsehen?

Unse­re Sat­zung kön­nen Sie unter fol­gen­dem Link aufrufen: