Sehr geehr­te Schul­lei­te­rin­nen und Schulleiter,

lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,

 

am gest­ri­gen Diens­tag hat­te ich Ihnen eine schnellst­mög­li­che Infor­ma­ti­on über wei­te­re Schrit­te zur Wie­der­auf­nah­me des Schul- und Unter­richts­be­trie­bes zuge­sagt. Die­se Zusa­ge möch­te ich mit die­ser Schul­Mail Nr. 20 einlösen.

Außer­dem erhal­ten Sie mit die­ser Schul­Mail Infor­ma­tio­nen über die Aus­wir­kun­gen des am 30. April 2020 im Land­tag von Nord­rhein-West­fa­len beschlos­se­nen Bil­dungs­si­che­rungs­ge­set­zes auf die Bil­dungs­gän­ge der jewei­li­gen Schul­for­men. Schließ­lich ergän­zen wir die­se Infor­ma­tio­nen mit Hin­wei­sen zu Hygie­ne- und Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men, die mit dem Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les, der öffent­li­chen Schul­trä­ger­sei­te sowie mit der Unfall­kas­se NRW unter Mit­wir­kung wis­sen­schaft­li­cher Exper­ti­se ganz aktu­ell abge­stimmt wurden.

Die nächs­ten Schrit­te zur Wie­der­auf­nah­me des Schul- und Unter­richts­be­trie­bes gestal­ten sich in Nord­rhein-West­fa­len wie folgt:

 

I.                    Prä­senz­un­ter­richt in den Grundschulen

Ab mor­gen, 7. Mai 2020, wird in die­ser Woche in den Grund­schu­len der Prä­senz­un­ter­richt für alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler der 4. Klas­sen wie­der­auf­ge­nom­men. Am 7. und 8. Mai 2020 fin­det also Unter­richt nur für die Viert­kläss­ler statt. Dar­über hat­te ich Sie bereits mit der Schul­Mail Nr. 17 vom 30. April 2020 informiert.

Ab Mon­tag, 11. Mai 2020, wer­den tage­wei­se rol­lie­rend alle Jahr­gän­ge der Grund­schu­le wie­der unter­rich­tet. Um allen Schü­le­rin­nen und Schü­lern auch in die­ser außer­ge­wöhn­li­chen Zeit einen glei­chen Zugang zur Schu­le zu ermög­li­chen, bedeu­tet dies: Pro Wochen­tag wird ein Jahr­gang in der Schu­le unter­rich­tet; am Fol­ge­tag der nächs­te Jahr­gang. Unter Berück­sich­ti­gung der Fei­er­ta­ge wer­den die Schul­lei­tun­gen sicher­stel­len, dass alle Jahr­gän­ge bis zum Ende des Schul­jah­res in mög­lichst glei­chem Umfang unter­rich­tet wer­den. Die­ses auf ein­zel­ne Tage aus­ge­rich­te­te Rota­ti­ons­mo­dell kann in Abspra­che mit der Schul­auf­sicht auch auf zwei auf­ein­an­der­fol­gen­de Tage abge­än­dert wer­den. Dabei ist eben­falls sicher­zu­stel­len, dass alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler bis zu den Som­mer­fe­ri­en und unter Berück­sich­ti­gung der Fei­er­ta­ge mög­lichst im glei­chen Umfang am Prä­senz­un­ter­richt teil­neh­men kön­nen. Für Schu­len mit jahr­gangs­über­grei­fen­dem Unter­richt gilt die Rege­lung ent­spre­chend für die ein­zel­nen Lerngruppen.

Alle Schu­len sol­len, auch im Inter­es­se der Eltern, einen trans­pa­ren­ten und ver­bind­li­chen Plan erar­bei­ten, aus dem ersicht­lich wird, an wel­chen Tagen die ver­schie­de­nen Lern­grup­pen bis zu den Som­mer­fe­ri­en Prä­senz­un­ter­richt haben. Hier­bei ist zu beach­ten, dass die fest­ge­leg­ten beweg­li­chen Feri­en­ta­ge wei­ter­hin Bestand haben.

 

II.                  Prä­senz­un­ter­richt an den all­ge­mein­bil­den­den wei­ter­füh­ren­den Schulen

Eben­so wie mit den Grund­schul­ver­bän­den wur­den in der ver­gan­ge­nen Woche auch Gesprä­che mit Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern von Leh­rer- und Eltern­ver­bän­den sowie Schul­lei­tungs­ver­ei­ni­gun­gen und Gewerk­schaf­ten für die wei­ter­füh­ren­den all­ge­mein­bil­den­den Schu­len geführt. Dabei ging es um gemein­sa­me Grund­sät­ze, Prio­ri­tä­ten und die Mach­bar­keit von Sze­na­ri­en für die schritt­wei­se Aus­wei­tung eines Prä­senz­un­ter­richts an den all­ge­mein­bil­den­den wei­ter­füh­ren­den Schulen.

Grund­la­ge die­ser Gesprä­che war unter ande­rem das von der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz am 29. April beschlos­se­ne „Rah­men­kon­zept für die Wie­der­auf­nah­me von Unter­richt in Schu­len“, wonach in Abhän­gig­keit vom Infek­ti­ons­ge­sche­hen bis zu den Som­mer­fe­ri­en mög­lichst jede Schü­le­rin und jeder Schü­ler tage­wei­se die Schu­le besu­chen kön­nen soll. Prä­senz­un­ter­richt und das Ler­nen zu Hau­se bzw. das Ler­nen auf Distanz sol­len dabei abwech­seln und eng auf­ein­an­der abge­stimmt werden.

·         Ab dem 11. Mai 2020 kom­men an den Schul­for­men der Sekun­dar­stu­fe I (Haupt­schu­le, Real­schu­le, Sekun­dar­schu­le) neben der Jahr­gangs­stu­fe 10 ein bis zwei wei­te­re Jahr­gän­ge rol­lie­rend in die Schu­le. Ent­spre­chen­des gilt für die Stu­die­ren­den der Abendrealschulen.

 

·         Ab dem 11. Mai 2020 kom­men an den Schul­for­men mit gym­na­sia­ler Ober­stu­fe (Gym­na­si­um und Gesamt­schu­le) die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Qua­li­fi­ka­ti­ons­pha­se 1 in die Schu­le. Soll­ten zu die­sem Zeit­punkt dar­über hin­aus räum­li­che und per­so­nel­le Kapa­zi­tä­ten zur Ver­fü­gung ste­hen, ist die Beschu­lung wei­te­rer Lern­grup­pen bzw. Jahr­gangs­stu­fen mög­lich. In den Wei­ter­bil­dungs­kol­legs kom­men die Stu­die­ren­den des fünf­ten Semes­ters hin­zu, die im Herbst ihre Abitur­prü­fun­gen able­gen, ggfs. auch die des vier­ten Semesters.

 

·         Ab dem 26. Mai 2020, dem Tag nach dem Haupt­ter­min der Abitur­prü­fun­gen, kom­men an den Schul­for­men mit gym­na­sia­ler Ober­stu­fe Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus allen Jahr­gang­stu­fen im Rah­men der vor­han­de­nen per­so­nel­len und räum­li­chen Kapa­zi­tä­ten im annä­hernd glei­chen Umfang bis zum Ende des Schul­jah­res dazu.

Die an den Schu­len ein­zu­hal­ten­den Abstands­ge­bo­te und Hygie­ne­vor­schrif­ten wer­den in der Regel zur Tei­lung von Klas­sen, Kur­sen und Lern­grup­pen füh­ren. Dass dafür an den Schu­len unter­schied­lich vie­le Lehr­kräf­te für den Prä­senz­un­ter­richt zur Ver­fü­gung ste­hen, ist uns allen bewusst. Ähn­li­ches gilt für die Raumsituation.

Auch unter Berück­sich­ti­gung der oben genann­ten Ver­bän­de­ge­sprä­che gel­ten für eine Aus­wei­tung des Unter­richts an den all­ge­mein­bil­den­den wei­ter­füh­ren­den Schu­len bis zu den Som­mer­fe­ri­en fol­gen­de Vorgaben:

·         Vor­rang hat die Durch­füh­rung von Abitur­prü­fun­gen sowie der schrift­li­chen Prü­fungs­ar­bei­ten, die anstel­le der lan­des­ein­heit­lich gestell­ten Auf­ga­ben in Deutsch, Eng­lisch und Mathe­ma­tik im Abschluss­ver­fah­ren zum Haupt­schul­ab­schluss nach Klas­se 10 und zum mitt­le­ren Schul­ab­schluss geschrie­ben werden.

 

·         Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler im ers­ten Jahr der Qua­li­fi­ka­ti­ons­pha­se, die im kom­men­den Schul­jahr das Abitur anstre­ben, soll sicher­ge­stellt wer­den, dass – soweit erfor­der­lich – eine Klau­sur in die­sem Schul­halb­jahr geschrie­ben wird, um so zu einer ange­mes­se­nen Leis­tungs­be­ur­tei­lung kom­men zu können.

 

·         Dar­über hin­aus sol­len alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler aller Jahr­gangs­stu­fen und aller Schul­for­men bis zu den Som­mer­fe­ri­en Prä­senz­un­ter­richt erhal­ten, auch wenn dies nur an ein­zel­nen Tagen mög­lich sein sollte.

 

·         Alle Jahr­gangs­stu­fen sind dabei schul­in­tern in ver­gleich­ba­rem Umfang mit einer Mischung aus Prä­senz- und Distanz­ler­nen zu unter­rich­ten, bei­spiels­wei­se durch ein tage­wei­ses Rollieren.

 

·         Alle Schu­len sol­len, auch im Inter­es­se der Eltern, einen trans­pa­ren­ten und ver­bind­li­chen Plan erar­bei­ten, aus dem ersicht­lich wird, an wel­chen Tagen die ver­schie­de­nen Lern­grup­pen bis zu den Som­mer­fe­ri­en Prä­senz­un­ter­richt haben. Hier­bei ist zu beach­ten, dass die fest­ge­leg­ten beweg­li­chen Feri­en­ta­ge wei­ter­hin Bestand haben. Gleich­wohl fin­den am Frei­tag, 22. Mai 2020 die Abitur­prü­fun­gen im Fach Mathe­ma­tik statt.

 

·         Auf eine Vor­ga­be, wel­che Fächer vor­ran­gig in Prä­senz­form zu unter­rich­tet sind, wird ange­sichts der unter­schied­li­chen Situa­ti­on in den Schu­len und mit Blick auf die Gesamt­heit der für den Prä­senz­un­ter­richt zur Ver­fü­gung ste­hen­den Lehr­kräf­te ver­zich­tet. Dies gilt nicht für die Vor­be­rei­tung auf die schrift­li­chen Prü­fungs­ar­bei­ten in Deutsch, Mathe­ma­tik und Eng­lisch für Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die den Haupt­schul­ab­schluss nach Klas­se 10 oder den mitt­le­ren Schul­ab­schluss erwer­ben wollen.

 

·         Die Not­be­treu­ung für Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gangs­stu­fen 5 und 6 ist aufrechtzuerhalten.

 

·         Aus Grün­den des Infek­ti­ons­schut­zes sol­len in der Sekun­dar­stu­fe I fes­te und per­ma­nen­te Lern­grup­pen gebil­det wer­den (z.B. unter der­zei­ti­gem Ver­zicht auf äuße­re Fach­leis­tungs­dif­fe­ren­zie­rung und Wahl­pflicht­kur­se mit Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus unter­schied­li­chen Klassen).

 

·         Der Prä­senz­un­ter­richt wird auch an Ganz­tags­schu­len in der Sekun­dar­stu­fe I auf den Vor­mit­tag beschränkt. Ein Ganz­tag fin­det bis zu den Som­mer­fe­ri­en aus Grün­den des Infek­ti­ons­schut­zes (u.a. Men­sa-Betrieb, Durch­mi­schung von Schü­ler­grup­pen) in der Sekun­dar­stu­fe I nicht statt.

 

·         Zur Ein­hal­tung der Hygie­ne­vor­schrif­ten kön­nen nicht meh­re­re Lern­grup­pen nach­ein­an­der in dem sel­ben Raum unter­rich­tet wer­den. Daher fin­det kein Schicht­be­trieb statt.

 

·         Eine Aus­deh­nung der Unter­richts­zeit auf den unter­richts­frei­en Sams­tag erfolgt nicht.

 

·         Ange­sichts der für die­ses Schul­jahr geän­der­ten schul­recht­li­chen Grund­la­gen soll auf Klas­sen­ar­bei­ten weit­ge­hend ver­zich­tet und statt­des­sen ande­ren Wegen der Leis­tungs­be­ur­tei­lung der Vor­rang gege­ben wer­den. Ein­zi­ge Aus­nah­me bil­den hier die schrift­li­chen Prü­fungs­ar­bei­ten, die an die Stel­le der lan­des­ein­heit­lich gestell­ten Auf­ga­ben im Abschluss­ver­fah­ren zum Haupt­schul­ab­schluss nach Klas­se 10 und zum mitt­le­ren Schul­ab­schluss geschrie­ben wer­den. Hin­wei­se zur Erstel­lung die­ser Prü­fungs­ar­bei­ten fin­den Sie im Anhang die­ser SchulMail.

 

·         Der Prä­senz­un­ter­richt soll in den kom­men­den Wochen auch dazu die­nen, den wich­ti­gen Bezie­hungs­kon­takt zwi­schen Schü­le­rin­nen und Schü­ler und Lehr­kräf­ten zu sichern und damit auf die jewei­li­gen Bedürf­nis­se der Schü­ler­grup­pen in den Zei­ten von Coro­na ein­zu­ge­hen. Zudem soll er dazu bei­zu­tra­gen, die Mög­lich­kei­ten eines Ler­nens auf Distanz zu ver­bes­sern und ent­spre­chen­de Grund­la­gen dafür zu optimieren.

 

III.                Unter­richt an Förderschulen

An den Pri­mar­stu­fen der För­der­schu­len gilt grund­sätz­lich das­sel­be Prin­zip wie an den Grund­schu­len (Schul­start mit dem 4. Jahr­gang am 7. Mai 2020, s. Punkt I.). Eine Aus­nah­me bil­den die För­der­schu­len mit den För­der­schwer­punk­ten Geis­ti­ge Ent­wick­lung (GE) sowie Kör­per­li­che und moto­ri­sche Ent­wick­lung (KME). Über die Rah­men­be­din­gun­gen und mög­li­cher­wei­se beson­de­ren Auf­la­gen für eine Wie­der­auf­nah­me des Unter­richts an die­sen För­der­schu­len sind inzwi­schen Gesprä­che mit Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen von Eltern, Lehr­kräf­ten sowie Schul­trä­gern geführt wor­den. Hier ste­hen kurz­fris­tig noch Klä­run­gen an, so dass der Prä­senz-Unter­richts­be­trieb an die­se Schu­len in der kom­men­den Woche (11. – 15 Mai. 2020) noch ruht.

Ab Mon­tag, 11. Mai 2020, gilt für die übri­gen Jahr­gän­ge an För­der­schu­len mit ande­ren För­der­schwer­punk­ten als KME und GE grund­sätz­lich das­sel­be Vor­ge­hen wie an den wei­ter­füh­ren­den all­ge­mein­bil­den­den Schu­len. Das bedeu­tet: Bil­dung kon­stan­ter Lern­grup­pen in allen Jahr­gangs­stu­fen mit dem Ziel, die­se bis zum Ende des Schul­jah­res in mög­lichst glei­chem Umfang in Prä­senz­form in einem rol­lie­ren­den Sys­tem zu unter­rich­ten. Der Unter­richt für ziel­gleich ler­nen­de Schü­le­rin­nen und Schü­ler im För­der­schwer­punkt Kör­per­li­che und moto­ri­sche Ent­wick­lung, die jetzt vor Prü­fun­gen ste­hen, fin­det wei­ter­hin statt.

 

IV.                Coro­na-Betreu­ungs­ver­ord­nung

Eine Grund­la­ge der Wie­der­auf­nah­me des Schul­be­triebs für wei­te­re Schü­ler­grup­pen ist die Coro­na-Betreu­ungs­ver­ord­nung des Minis­te­ri­ums für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les. Die Neu­fas­sung tritt mit Wir­kung vom 7. Mai 2020 in Kraft. Sie bestimmt unter ande­rem, dass in allen Schu­len beim Unter­richt ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zwi­schen Schü­le­rin­nen und Schü­lern und auch zu den Lehr­kräf­ten zu wah­ren ist. Die neue Betreu­ungs­ver­ord­nung fin­den Sie unter:

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200505_coronabetrvo_ab_07.05.2020.pdf

 

V.                  Hygie­ne­stan­dards

 

Auf der Grund­la­ge der Infor­ma­tio­nen aus der 15. Schul­Mail sind gemein­sam mit den Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den „Hin­wei­se und Ver­hal­tens­emp­feh­lun­gen für den Infek­ti­ons­schutz an Schu­len in Zusam­men­hang mit Covid-19“ erar­bei­tet und mit dem Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les sowie der Unfall­kas­se NRW abge­stimmt wor­den. Sie fin­den das Doku­ment im Anhang.

 

 

VI.                Schul­recht­li­che Änderungen

Der Land­tag hat in der ver­gan­ge­nen Woche dem „Bil­dungs­si­che­rungs­ge­setz“ sowie den auf sei­ner Basis vor­ge­nom­me­nen Ände­run­gen für die ver­schie­de­nen Aus­bil­dungs- und Prü­fungs­ver­ord­nun­gen zuge­stimmt. Damit ent­fal­len in die­sem Jahr die lan­des­ein­heit­lich gestell­ten Auf­ga­ben in Deutsch, Eng­lisch und Mathe­ma­tik im Abschluss­ver­fah­ren zum Haupt­schul­ab­schluss nach Klas­se 10 und zum mitt­le­ren Schul­ab­schluss. Die schrift­li­chen Prü­fungs­ar­bei­ten, die an deren Stel­le tre­ten, kön­nen auch zu einem spä­te­ren Zeit­punkt geschrie­ben werden.

Auch der Ver­zicht auf Ver­set­zungs­be­stim­mun­gen beim Über­gang in die nächst­hö­he­re Jahr­gangs­stu­fe gehört zu den wesent­li­chen Punk­ten die­ser schul­recht­li­chen Ände­run­gen. Die Ver­ga­be von Abschlüs­sen und Berech­ti­gun­gen bleibt gleich­wohl an die Ein­hal­tung der Leis­tungs­an­for­de­run­gen gebun­den. Im Anhang die­ser Schul­Mail erhal­ten Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den schul­recht­li­chen Ände­run­gen, die für die Umset­zung der oben genann­ten Eck­punk­te von grund­le­gen­der Bedeu­tung sind. Zudem möch­te ich Sie noch ein­mal auf die so genann­te FAQ-Lis­te mit Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen auf­merk­sam machen; Sie fin­den die­se unter:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Die erwei­ter­ten Rege­lun­gen für die Berufs­kol­legs wer­den Ihnen in geson­der­ter Schul­Mail zeit­nah übermittelt.

 

Abschlie­ßend möch­te ich Ihnen dan­ken, dass Sie und alle am Schul­le­ben betei­lig­ten Grup­pen, in den her­aus­for­dern­den Zei­ten die­ser Pan­de­mie eine schritt­wei­se Rück­kehr in einen geord­ne­ten, ver­läss­li­chen Schul­all­tag ermög­li­chen und dabei auch mit Ängs­ten und Sor­gen ganz unter­schied­li­cher Per­so­nen und Grup­pen umge­hen. Dan­ke für Ihr Enga­ge­ment, Ihre Umsicht und Ihre Geduld.

 

Mit freund­li­chen Grüßen

Mathi­as Richter

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen