Sehr geehr­te Damen und Herren,

auf der Grund­la­ge des ges­tern gefass­ten Beschlus­ses der Bun­des­kanz­le­rin mit den Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der plant das Minis­te­ri­um für Schu­le und Bil­dung eine vor­sich­ti­ge und gestuf­te Wie­der­auf­nah­me des Schul­be­triebs in Nordrhein-Westfalen.

Wie dies im Ein­zel­nen gesche­hen soll, möch­te ich Ihnen in Ergän­zung zu der 13. Schul­Mail vom gest­ri­gen Mitt­woch erläutern:

  1. Schritt­wei­se Wie­der­auf­nah­me des Schulbetriebs

Die gest­ri­ge Ent­schei­dung macht es mög­lich, dass nach ent­spre­chen­den Vor­be­rei­tun­gen der Schul­be­trieb zunächst für Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus Abschluss­klas­sen ab Don­ners­tag, 23. April 2020, wie­der­auf­ge­nom­men wird. Dabei geht es an allen wei­ter­füh­ren­den Schu­len um Prü­fun­gen und Prü­fungs­vor­be­rei­tun­gen sowie die Vor­be­rei­tung auf Abschlüs­se. Dazu sol­len zunächst die Leh­re­rin­nen und Leh­rer vom 20. April 2020 bis ein­schließ­lich 22. April 2020 Vor­lauf erhal­ten, um die orga­ni­sa­to­ri­schen und alle wei­te­ren not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen für den Schul­be­trieb schaf­fen zu können.

Die Grund­schu­len hin­ge­gen blei­ben auf­grund der ges­tern getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen zunächst noch geschlossen.

Soll­te die Ent­wick­lung der Infek­ti­ons­ra­ten es zulas­sen, dann sol­len sie aller­dings schritt­wei­se ab dem 4. Mai 2020 geöff­net wer­den – vor­ran­gig für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Klas­se 4, um die­se Kin­der so gut wie mög­lich auf den im Som­mer bevor­ste­hen­den Wech­sel auf die wei­ter­füh­ren­den Schu­len vorzubereiten.

  1. Schul­or­ga­ni­sa­to­ri­sche Rahmenbedingungen
  1. Hygiene

Gemäß § 36 Absatz 1 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz besteht die Pflicht, in Schu­len die Ein­hal­tung der Infek­ti­ons­hy­gie­ne in einem Hygie­ne­plan fest­zu­le­gen. Einen Mus­ter­hy­gie­ne­plan fin­den Sie im Bil­dungs­por­tal unter:

www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/800-Muster-Hygieneplan/index.html

Wei­te­re Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zum Ein­satz von Leh­re­rin­nen und Leh­rern – ins­be­son­de­re in Prü­fungs­si­tua­tio­nen – sowie das wei­te­re an Schu­le täti­ge Per­so­nal wer­den vom Betriebs­ärzt­li­chen Dienst (B·A·D GmbH) zur Ver­fü­gung gestellt.

Dar­über hin­aus wer­de ich Ihnen in Kür­ze wei­te­re Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zur schu­li­schen Hygie­ne unter Pan­de­mie­be­din­gun­gen über­mit­teln, die von der Deut­schen Gesell­schaft für Kran­ken­haus­hy­gie­ne gemein­sam mit dem Bun­des­ver­band der Ärz­tin­nen und Ärz­te des Öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes sowie der Gesell­schaft für Hygie­ne, Umwelt­me­di­zin und Prä­ven­tiv­me­di­zin erar­bei­tet wurden.

  1. Raumnutzungskonzept

Aus Grün­den eines fort­dau­ern­den Infek­ti­ons­schut­zes ist damit zu rech­nen, dass auf abseh­ba­re Zeit die Klas­sen und Kur­se nicht in der ursprüng­li­chen Grö­ße unter­rich­tet bzw. auf Prü­fun­gen und Abschlüs­se vor­be­rei­tet wer­den kön­nen, son­dern dass zumin­dest eine Tei­lung der Lern­grup­pen erfor­der­lich sein wird.

Die drei­tä­gi­ge Vor­lauf­zeit vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 gibt die Gele­gen­heit, in den Schu­len Raum­nut­zungs­kon­zep­te zu ent­wi­ckeln, die einen aus­rei­chen­den Abstand bei der Benut­zung der ein­zel­nen Räu­me sowie der Ver­kehrs­flä­chen und Pau­sen­hö­fe sicher­stel­len. Es emp­fiehlt sich ein abge­stimm­tes Vor­ge­hen mit dem Schulträger.

  1. Pla­nung des Personaleinsatzes

Die außer­ge­wöhn­li­chen Umstän­de für den Schul- und Unter­richts­be­trieb in den kom­men­den Wochen erfor­dern beson­de­re Pla­nun­gen zum Ein­satz der Leh­re­rin­nen und Leh­rer. Als Fol­ge der Pan­de­mie erge­ben sich erhöh­te Kran­ken­stän­de. Zudem bringt Covid-19 beson­de­re Risi­ken für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen mit sich. Ich wer­de Ihnen zum Umgang mit den damit ver­bun­de­nen Fra­gen wei­te­re Infor­ma­tio­nen übermitteln.

  1. Schülerbeförderung

Ein wei­te­res The­ma, das mit der Wie­der­auf­nah­me des Schul­be­triebs in engem Zusam­men­hang steht, ist die Schü­ler­be­för­de­rung. Die Fra­ge einer infek­ti­ons­schutz­recht­lich zuläs­si­gen Benut­zung von Bus­sen und Bah­nen gehört jedoch nicht zum Zustän­dig­keits­be­reich des Minis­te­ri­ums für Schu­le und Bildung.

Mit dem drei­tä­gi­gen orga­ni­sa­to­ri­schen Vor­lauf vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 und einer sehr kla­ren Defi­ni­ti­on der zunächst erwar­te­ten Schü­ler­grup­pen kön­nen wir jedoch immer­hin zur Pla­nungs­si­cher­heit kon­struk­tiv bei­tra­gen, so dass die zustän­di­gen Stel­len aus­rei­chen­de Kapa­zi­tä­ten schaf­fen können.

III. Fort­set­zung und Aus­wei­tung der Notbetreuung

Solan­ge es gera­de für die jün­ge­ren Schü­le­rin­nen und Schü­ler kei­nen gere­gel­ten Unter­richt geben kann, wird das bewähr­te Not­be­treu­ungs­an­ge­bot in den Grund­schu­len und den wei­ter­füh­ren­den Schu­len ins­be­son­de­re für die Jahr­gangs­stu­fen eins bis sechs aufrechterhalten.

Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um wei­te­re Bedarfs­grup­pen erwei­tert wer­den, um auch den­je­ni­gen Eltern ein Ange­bot machen zu kön­nen, die auf­grund des Wie­der­ein­stiegs wie­der an ihre Arbeits­plät­ze zurück­keh­ren. Hier­zu wer­den Sie recht­zei­tig wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhalten.

  1. Schul­form- und bil­dungs­gang­be­zo­ge­ne Regelungen
  1. Rege­lun­gen für Schü­le­rin­nen und Schü­ler an Berufskollegs

Unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren räum­li­chen Kapa­zi­tä­ten und des Per­so­nal­ein­satz­kon­zep­tes sind in den Berufs­kol­legs mit Blick auf die jeweils nächs­ten Ter­mi­ne der zen­tra­len und dezen­tra­len Abschluss­prü­fun­gen sowie des schrift­li­chen Teils von Berufs­ab­schluss­prü­fun­gen der Kam­mern und zustän­di­gen Stel­len zur Vor­be­rei­tung die Schü­le­rin­nen und Schü­ler nach­fol­gen­der Grup­pen im Zeit­raum vom 23. April 2020 bis 4. Mai 2020 prio­ri­tär zu beschulen:

  1. Schü­le­rin­nen und Schü­ler des Beruf­li­chen Gym­na­si­ums, die ihre Vor­ab­i­tur­klau­su­ren als Vor­aus­set­zung für die Zulas­sung zum Zen­tral­ab­itur noch schrei­ben müssen.
  2. Schü­le­rin­nen und Schü­ler im Abschluss­jahr­gang der Fach­klas­sen des Dua­len Sys­tems, die vor der Berufs­ab­schluss­prü­fung und/oder der FHR-Prü­fung ste­hen sowie alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Abschluss­klas­sen der Bil­dungs­gän­ge, die vor dezen­tra­len Prü­fun­gen zu Berufs- oder Wei­ter­bil­dungs­ab­schlüs­sen und zum Erwerb von FHR- oder AHR ste­hen und die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Abschluss­klas­sen des Beruf­li­chen Gymnasiums.
  3. Schü­le­rin­nen und Schü­ler im Abschluss­jahr­gang der Fach­klas­sen des Dua­len Sys­tems und den Klas­sen der Aus­bil­dungs­vor­be­rei­tung bzw. der ein­jäh­ri­gen Bil­dungs­gän­ge der Berufs­fach­schu­le Anla­ge B mit Blick dar­auf, dass die­se mit den Noten des Abschluss­zeug­nis­ses die Ver­ga­be eines Schul­ab­schlus­ses errei­chen können.
  1. Abiturprüfungen

Eben­falls ab dem kom­men­den Don­ners­tag, 23. April 2020, sol­len die Abitu­ri­en­tin­nen und Abitu­ri­en­ten in den all­ge­mein­bil­den­den Schu­len Gele­gen­heit bekom­men, sich gezielt auf die Abitur­prü­fun­gen vor­zu­be­rei­ten. Dabei geht es jedoch nicht um die Wie­der­auf­nah­me des Unter­richts nach Stun­den­plan. Viel­mehr sol­len sie in ihren jewei­li­gen Prü­fungs­fä­chern noch ein­mal geziel­te Lern­an­ge­bo­te bekom­men. Die Wahr­neh­mung die­ser Ange­bo­te ist frei­wil­lig. Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die sich zuhau­se auf ihre Prü­fun­gen vor­be­rei­ten wol­len, kön­nen das tun, müs­sen sich aber bei ihrer Schu­le abmelden.

Die Ver­schie­bung der Abitur­prü­fun­gen um drei Wochen gibt zudem jenen Schü­ler­grup­pen, die auf­grund der Schul­schlie­ßun­gen noch nicht alle Leis­tungs­nach­wei­se für die Zulas­sung zu den Abitur­prü­fun­gen erbrin­gen konn­ten – also noch nicht alle so genann­ten Vor­ab­i­tur­klau­su­ren geschrie­ben haben – Gele­gen­heit, das nachzuholen.

Für ange­hen­de Abitu­ri­en­tin­nen und Abitu­ri­en­ten aus dem Kreis Heins­berg, deren Schu­len ja bereits län­ger geschlos­sen waren, wer­den zudem unter Nut­zung auch der zen­tra­len Nach­schrei­be­ter­mi­ne für die Abitur­prü­fun­gen indi­vi­du­el­le Lösun­gen angestrebt.

  1. Zen­tra­le Prü­fun­gen 10 (ZP 10)

In den wei­ter­füh­ren­den all­ge­mein­bil­den­den Schu­len sol­len mit Prio­ri­tät die Schü­le­rin­nen und Schü­ler unter­rich­tet wer­den, die im Som­mer den Haupt­schul­ab­schluss nach Klas­se 10 oder den Mitt­le­ren Schul­ab­schluss erwer­ben kön­nen. Auch hier ist die best­mög­li­che Vor­be­rei­tung das Ziel.

Da auch die­se Klas­sen aus Grün­den des Infek­ti­ons­schut­zes vor­aus­sicht­lich geteilt wer­den müs­sen, wird die Wie­der­auf­nah­me des Unter­richts aller­dings auch für die­se Schü­le­rin­nen und Schü­ler kei­ne Rück­kehr zum „Nor­mal­be­trieb“ bedeu­ten, son­dern viel­fach mit einem Wech­sel von Lehr­kräf­ten und einem den schu­li­schen Ver­hält­nis­sen anzu­pas­sen­den Unter­richts­an­ge­bot in mög­lichst allen Unter­richts­fä­chern, vor­ran­gig aber in den Kern­fä­chern, ver­bun­den sein.

Auf­grund der unter­schied­lich weit gedie­he­nen Vor­be­rei­tun­gen der Schü­le­rin­nen und Schü­ler wol­len wir in die­sem Jahr auf eine Prü­fung mit lan­des­ein­heit­lich gestell­ten Auf­ga­ben ver­zich­ten. An deren Stel­le soll eine durch die Lehr­kräf­te der Schu­le zu erstel­len­de Prü­fungs­ar­beit tre­ten. Die­se ori­en­tiert sich einer­seits an den inhalt­li­chen Vor­ga­ben für die ZP 10, nimmt aber ande­rer­seits auch stär­ker auf den tat­säch­lich erteil­ten Unter­richt Bezug – stär­ker, als das bei zen­tra­len Prü­fun­gen mög­lich ist. Die­se Prü­fungs­ar­bei­ten kön­nen dann auch zu einem spä­te­ren Zeit­punkt als dem für die ZP 10 vor­ge­se­he­nen ers­ten Prü­fungs­tag, 12. Mai 2020, geschrie­ben werden.

Hier­zu bedarf es einer Ände­rung der recht­li­chen Vor­schrif­ten, die kurz­fris­tig zu erfol­gen hat.

  1. Förderschulen

Auch in den För­der­schu­len soll ab Don­ners­tag, 23. April 2020, mit Blick auf die Abschluss­klas­sen der Unter­richt grund­sätz­lich wie­der auf­ge­nom­men wer­den. Das gilt auch für Schü­le­rin­nen und Schü­ler in den För­der­schu­len mit dem För­der­schwer­punkt Kör­per­li­che und moto­ri­sche Ent­wick­lung, soweit sie sich auf schu­li­sche Abschlüs­se vorbereiten.

Im Übri­gen blei­ben die För­der­schu­len mit den För­der­schwer­punk­ten Geis­ti­ge Ent­wick­lung sowie Kör­per­li­che und moto­ri­sche Ent­wick­lung vor­erst geschlos­sen. Schü­le­rin­nen und Schü­ler die­ser Schu­len benö­ti­gen zum einen oft­mals ergän­zen­de pfle­ge­ri­sche und the­ra­peu­ti­sche Ange­bo­te, die beson­de­ren Hygie­ne­maß­nah­men unter­lie­gen; zum ande­ren ist es den Schü­le­rin­nen und Schü­ler auf­grund ihrer Dis­po­si­ti­on nicht immer in aus­rei­chen­dem Maße mög­lich, die in Coro­na-Zei­ten not­wen­di­gen Regeln einzuhalten.

  1. Ler­nen auf Distanz

Das Ruhen des Unter­richts hat alle am Schul­le­ben Betei­lig­ten, Schul­lei­tun­gen, Lehr­kräf­te, Schü­le­rin­nen und Schü­ler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situa­ti­on ver­setzt, in der Unter­richt am glei­chen Ort zur glei­chen Zeit nicht mehr mög­lich war. Vie­les, was im gewohn­ten Unter­richt gut funk­tio­niert hat, konn­te nicht fort­ge­setzt wer­den. Den­noch war von Anfang an klar, dass die Schu­len ihren Schü­le­rin­nen und Schü­lern Lern­an­ge­bo­te machen soll­ten. Unse­re Lehr­kräf­te sind her­vor­ra­gend aus­ge­bil­det und sie wis­sen am bes­ten, wie sie Lern­pro­zes­se anre­gen und orga­ni­sie­ren müs­sen. Dafür hat es in den letz­ten Wochen vie­le gute Bei­spie­le gege­ben. Wir sind froh, dass wir in die­sen Zei­ten auf die Exper­ti­se unse­rer Lehr­kräf­te zurück­grei­fen kön­nen, und ich möch­te die Gele­gen­heit nut­zen, um mich für das beson­de­re Enga­ge­ment an die­ser Stel­le zu bedanken.

Je näher wir uns auf das Schul­jah­res­en­de zube­we­gen, des­to drän­gen­der wer­den auch die Fra­gen nach der Bewer­tung der Lern­an­ge­bo­te. Wir haben im Rah­men unse­rer FAQ-Lis­te und auch im Rah­men der 9. Schul­mail her­vor­ge­ho­ben, dass die wäh­rend des Ruhens des Unter­richts bear­bei­te­ten Auf­ga­ben kei­ner Leis­tungs­kon­trol­le oder ‑bewer­tung unter­lie­gen. Knüpft der Unter­richt nach Wie­der­be­ginn an die bear­bei­te­ten Auf­ga­ben an, so kön­nen Leis­tun­gen, die dann, auch infol­ge des häus­li­chen Arbei­tens, aus dem Unter­richt erwach­sen, bewer­tet werden.

Für die jetzt anste­hen­de Pha­se der Wie­der­auf­nah­me des Unter­richts­be­triebs wer­den wir dar­auf hin­wir­ken, dass gute Leis­tun­gen, die wäh­rend des Ler­nens auf Distanz erbracht wor­den sind und noch erbracht wer­den, auch zur Kennt­nis genom­men wer­den und in die Abschluss­no­te im Rah­men der Sons­ti­gen Leis­tun­gen im Unter­richt mit­ein­flie­ßen kön­nen. Nicht erbrach­te oder nicht hin­rei­chen­de Leis­tun­gen hin­ge­gen wer­den nicht in die Zeug­nis­no­te ein­be­zo­gen. Wir berück­sich­ti­gen hier­bei den Umstand, dass es in die­ser Zeit indi­vi­du­el­le Situa­tio­nen geben kann, die dazu füh­ren, dass Auf­ga­ben nicht so erle­digt wer­den kön­nen wie es im Prä­senz­un­ter­richt ggf. mög­lich gewe­sen wäre. In die­sen Fäl­len wer­den Lehr­kräf­te vor allem gezielt bera­ten und unter­stüt­zend aktiv wer­den, auch hin­sicht­lich geeig­ne­ter Stra­te­gien, um Lern­zie­le den­noch zu erreichen.

Es gilt auch wei­ter­hin beim Ler­nen auf Distanz, Augen­maß zu bewahren.

  1. Lehrerausbildung

Das Ruhen des Unter­richts an Schu­len hat auch Fol­ge­wir­kun­gen für die Leh­rer­aus­bil­dung. Lehr­amts­stu­die­ren­de sowie Lehr­amts­an­wär­te­rin­nen und Lehr­amts­an­wär­ter sol­len nach Mög­lich­keit kei­ne Nach­tei­le für ihr beruf­li­ches Fort­kom­men aus der Coro­na-Kri­se haben – und wir brau­chen mehr denn je neu ein­zu­stel­len­de Lehrkräfte.

Mit dem geplan­ten Bil­dungs­si­che­rungs­ge­setz und Ver­ord­nungs­re­ge­lun­gen soll es dem Minis­te­ri­um und den Hoch­schu­len (nach regio­na­len Gege­ben­hei­ten) für das Jahr 2020 ermög­licht wer­den, Anfor­de­run­gen an die Dau­er und Aus­ge­stal­tung der Prak­ti­ka im Lehr­amts­stu­di­um zu modifizieren.

Ein­stel­lun­gen neu­er Lehr­amts­an­wär­te­rin­nen und Lehr­amts­an­wär­ter wird es wie geplant zum 1. Mai 2020 geben; das Ein­stel­lungs­ver­fah­ren in den Bezirks­re­gie­run­gen wird for­mal wei­test­ge­hend fle­xi­bi­li­siert. Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber, die ihre Hoch­schul­prü­fun­gen noch abschlie­ßen müs­sen, kön­nen zudem not­falls noch im Juni nachrücken.

Schließ­lich wer­den zum Abschluss der Aus­bil­dung, im Rah­men der Zwei­ten Staats­prü­fun­gen, modi­fi­zier­te Unter­richts­prak­ti­sche Prü­fun­gen im Lau­fe des Mai vor­ge­se­hen, um mög­lichst Ein­stel­lun­gen in den Schul­dienst noch in die­sem Schul­jahr zu ermög­li­chen. Hier­zu ist im Rah­men der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz am 2. April 2020 beschlos­sen wor­den, auch „ande­re Prü­fungs­for­ma­te bzw. Prü­fungs­er­satz­leis­tun­gen“ zuzu­las­sen und die Abschlüs­se gegen­sei­tig anzu­er­ken­nen. Aus dem aktu­el­len Prü­fungs­zy­klus in Nord­rhein-West­fa­len seit Febru­ar 2020 ste­hen von rund 3.800 Prü­fun­gen noch knapp 850 Prü­fun­gen aus. Die­se waren vom Lan­des­prü­fungs­amt zunächst für Ende April neu ter­mi­niert wor­den und sol­len jetzt im Mai in ver­än­der­ter Form durch­ge­führt wer­den; hier­bei wer­den die bereits geleis­te­ten Pla­nun­gen und Vor­be­rei­tun­gen der Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten zugrun­de gelegt. Der Vor­be­rei­tungs­dienst der betrof­fe­nen Lehr­amts­an­wär­te­rin­nen und ‑anwär­ter und das Beam­ten­ver­hält­nis auf Wider­ruf ver­län­gert sich auto­ma­tisch mit einer Ver­schie­bung der Prüfungstermine.

  1. Unter­stüt­zung bei der Rück­kehr in den schu­li­schen Alltag

Die Rück­kehr in den schu­li­schen All­tag unter Bei­be­hal­tung beson­de­rer Regeln und Vor­sichts­maß­nah­men ist für alle Betei­lig­ten eine Her­aus­for­de­rung. Sie soll­ten daher auch die psy­cho­so­zia­len und mög­li­chen kri­sen­haf­ten Aspek­te im Blick behal­ten. Um Sie und Ihre Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen hier­bei nach­hal­tig zu unter­stüt­zen, hat die Lan­des­stel­le für Schul­psy­cho­lo­gie und Schul­psy­cho­lo­gi­sche Kri­sen­in­ter­ven­ti­on ein umfas­sen­des Unter­stüt­zungs­kon­zept erar­bei­tet, das Ihnen ab sofort unter

schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/schule-und-corona.html

zur Ver­fü­gung steht.

Fol­gen­de Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te ste­hen kon­kret bereit:

  • Wie­der­auf­nah­me des Schul­be­triebs – der ers­te Tag: Bei­spiel­pla­nung für eine Klas­sen­lei­tungs­stun­de und für den Ablauf des ers­ten Tages
  • Leit­fa­den: Eine FAQ-Hand­rei­chung mit zen­tra­len Fra­gen, die sich im Zusam­men­hang mit der Wie­der­auf­nah­me des Schul­be­triebs erge­ben, beant­wor­tet aus schul­fach­li­cher und schul­psy­cho­lo­gi­scher Sicht
  • Video-Clips: kur­ze Video­bei­trä­gen mit Ant­wor­ten zu zen­tra­len Fra­gen, die die Schul­ge­mein­schaft bewegen
  • Sicher durchs Abitur: Tipps für Abitu­ri­en­tin­nen und Abitu­ri­en­ten, um sicher, stark und gesund durchs Abitur zu kommen
  • Schu­li­sches und schul­psy­cho­lo­gi­sches Kri­sen­ma­nage­ment: Kon­kre­te Hin­wei­se auf Basis des Not­fall­ord­ners zum schu­li­schen und schul­psy­cho­lo­gi­schen Krisenmanagement
  • Tele­fo­ni­sche Bera­tung: Bera­tungs­an­ge­bot der Schul­psy­cho­lo­gi­schen Bera­tungs­stel­len und des Schu­li­schen Krisenbeauftragten

Wegen der wei­ter­hin dyna­mi­schen Ent­wick­lung der Lage sowie der Ankün­di­gung der Bun­des­kanz­le­rin, am 30. April 2020 erneut mit den Minis­ter­prä­si­den­tin­nen und Minis­ter­prä­si­den­ten zu bera­ten, pla­nen wir die­se Schrit­te zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.

Mit freund­li­chen Grüßen

Mathi­as Richter