Sehr geehrte Damen und Herren,
in der 12. SchulMail vom 03. April 2020 hatte ich Ihnen zugesagt, am 15. April 2020 über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme sowie über die Ausgestaltung des Schulbetriebes in einem ersten Schritt zu informieren.
Diese Zusage möchte ich heute mit einigen ersten grundlegenden Informationen einlösen. Die nachfolgend dargestellte weitere Vorgehensweise zu einer behutsamen und schrittweisen Öffnung der Schulen erfolgt dabei auf der Grundlage eines heute gefassten Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.
Wesentliche Schlussfolgerungen aus dieser Beschlusslage zieht das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) wie folgt:
- Vor der Öffnung bzw. Teilöffnung der Schulen für eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs sieht das MSB eine Vorlaufzeit zur Durchführung der notwendigen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen beginnen am Montag, 20. April 2020.
- Unmittelbar nach Durchführung dieser organisatorischen Maßnahmen sollen die Schulen am 23. April 2020 für prüfungsvorbereitende Maßnahmen und Unterricht ausschließlich nur für die Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu absolvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben.
- Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
- Vorgesehen ist darüber hinaus, den Schulbetrieb an den Grundschulen am 4. Mai 2020 vorerst ausschließlich für den Jahrgang 4 wiederaufzunehmen.
Selbstverständlich haben diese und weitere Schritte zum Schutze der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und aller in Schule Beschäftigten unter Einhaltung klarer Hygienevorgaben und unter Sicherstellung des notwendigen Infektionsschutzes zu erfolgen.
Weitere Erläuterungen zu den oben aufgeführten Punkten sowie weitere Informationen übersende ich am morgigen Donnerstag.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter