Sehr geehr­te Damen und Herren,

an die­sem Wochen­en­de begin­nen die Oster­fe­ri­en. Und den­noch beschäf­tigt uns alle schon jetzt die Fra­ge, wie es mit der Schu­le und dem Unter­richt nach den Oster­fe­ri­en wei­ter­ge­hen wird.

Die Ent­schei­dung dar­über wird vor allem unter den Gesichts­punk­ten des Gesund­heits­schut­zes zu tref­fen sein. Bund und Län­der haben am Mitt­woch die­ser Woche ent­schie­den, dass die bun­des­wei­ten Kon­takt­be­schrän­kun­gen bis zum 19. April 2020 auf­recht­erhal­ten wer­den müs­sen. Wel­che Ver­hal­tens­re­geln ab dem 20. April 2020 gel­ten wer­den und wel­che Aus­wir­kun­gen das auf den Schul­be­trieb haben wird, kann zum jet­zi­gen Zeit­punkt nie­mand sagen. Es ist aber beab­sich­tigt, Sie am 15. April 2020 über die wei­te­ren Schrit­te zu infor­mie­ren. Im Vor­der­grund wer­den dabei Infor­ma­tio­nen zur Aus­ge­stal­tung und zum Zeit­punkt der Wie­der­auf­nah­me des Schul­be­trie­bes stehen.

Dar­über hin­aus möch­te ich auf fol­gen­de Punk­te eingehen:

  1. Ter­mi­ne der Abitur­prü­fun­gen und Zen­tra­le Prü­fun­gen Klas­se 10

Die schrift­li­chen Prü­fun­gen begin­nen am 12. Mai 2020. Eine Über­sicht, an wel­chen Tagen wel­che Klau­su­ren geschrie­ben wer­den, ist auf der Home­page des Minis­te­ri­ums zugänglich:

www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronarvirus_Pruefungstermine/index.html

Nach Wie­der­auf­nah­me des Schul­be­trie­bes wird den Abitu­ri­en­tin­nen und Abitu­ri­en­ten die Mög­lich­keit gege­ben, sich in der Schu­le im Rah­men von unter­richt­li­chen Ange­bo­ten auf das Abitur vor­zu­be­rei­ten. Ein Unter­richt nach Stun­den­plan ist nicht vorgesehen.

Auch für die Abitur­prü­fun­gen sowie die vor­be­rei­ten­den unter­richt­li­chen Ange­bo­te hat die Gesund­heit der Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie der Lehr­kräf­te und aller in Schu­le Beschäf­tig­ten obers­te Priorität.

Es wer­den daher selbst­ver­ständ­lich die not­wen­di­gen Vor­keh­run­gen getrof­fen, um die Gesund­heit die­ser Per­so­nen­grup­pen zu schützen.

 

  1. Ver­gleichs­ar­bei­ten in der Grund­schu­le (VERA 3)

Die Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz hat beschlos­sen, dass die Ver­gleichs­ar­bei­ten VERA 3 in die­sem Jahr in den Län­dern frei­wil­lig durch­ge­führt wer­den kön­nen. Nord­rhein-West­fa­len wird ein­ma­lig dar­auf ver­zich­ten. Auch eine spä­te­re oder frei­wil­li­ge Tes­tung ist in die­sem Jahr nicht vorgesehen.

 

III. Prü­fun­gen und Abschlüs­se an Berufskollegs 

Für die viel­fäl­ti­gen Prü­fun­gen und Abschlüs­se in den Bil­dungs­gän­gen der Berufs­kol­legs sind Ihnen per Rund­erlass vom 01. April 2020 über die Bezirks­re­gie­run­gen wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zuge­gan­gen. Zur Klä­rung von Ein­zel­fra­gen dazu sind auch wei­te­re Hin­wei­se in die FAQ auf­ge­nom­men worden.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Nach Wie­der­auf­nah­me des Schul­be­trie­bes wird den Schü­le­rin­nen und Schü­lern die Mög­lich­keit gege­ben, sich in der Schu­le im Rah­men von unter­richt­li­chen Ange­bo­ten auf die Prü­fun­gen vor­zu­be­rei­ten. Ein Unter­richt nach Stun­den­plan ist nicht vorgesehen.

 

  1. Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)

Die­se Infor­ma­tio­nen zu KAoA wäh­rend und nach Been­di­gung des Ruhens des Unter­richts wur­den mit Stand 02. April 2020 aktua­li­siert. Die Aktua­li­sie­run­gen bezie­hen sich vor­nehm­lich auf die außer­schu­li­schen Pra­xis­pha­sen in KAoA. Wei­te­re Erläu­te­run­gen zu wich­ti­gen Stan­dard­ele­men­ten, wie z. B. zur Bera­tung der Agen­tur für Arbeit oder zum Moni­to­ring, ergän­zen die Informationen.

Sie fin­den die­se Infor­ma­ti­on unter fol­gen­dem Link im Bildungsportal:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_KAOA/index.html

 

  1. Erstat­tung von Stor­no­kos­ten für abge­sag­te Schulfahrten

Mit Schul­Mail vom 6. März 2020 habe ich im Fal­le der erfor­der­li­chen Absa­ge von Klas­sen­fahr­ten, Stu­di­en­fahr­ten und Schü­ler­aus­tau­schen sowie bei Vor­lie­gen der ent­spre­chen­den Vor­aus­set­zun­gen eine grund­sätz­li­che Kos­ten­über­nah­me für die vom Ver­trags­part­ner (z.B. Rei­se­ver­an­stal­ter, Trans­port­un­ter­neh­men, Unter­künf­te) in Rech­nung gestell­ten und nach­ge­wie­se­nen Stor­nie­rungs­kos­ten durch das Land zuge­sagt. Dies gilt nun­mehr für alle Schul­fahr­ten im Sin­ne der Richt­li­ni­en für Schul­fahr­ten (BASS 14–12 Nr. 2), die bis zum Beginn der Som­mer­fe­ri­en durch­ge­führt wor­den wären.

Das Land Nord­rhein-West­fa­len tritt jedoch nicht in bestehen­de Ver­trä­ge mit Drit­ten ein. Daher erfolgt die Aus­zah­lung nicht direkt an den oder die Ver­trags­part­ner, son­dern aus­schließ­lich an die Schu­len. Die Erstat­tung von Stor­nie­rungs­kos­ten wird über die Bezirks­re­gie­run­gen erfolgen.

Um eine zeit­na­he und geord­ne­te Abwick­lung zu gewähr­leis­ten, bit­te ich Sie, Ihre Anträ­ge auf Erstat­tung der Stor­nie­rungs­kos­ten auf dem bei­gefüg­ten For­mu­lar bis zum 15. Mai 2020 bei der zustän­di­gen Bezirks­re­gie­rung aus­schließ­lich per E‑Mail an die dort ein­ge­rich­te­ten Funk­ti­ons­post­fä­cher einzureichen.

Bit­te fügen Sie dem Antrag die fol­gen­den Unter­la­gen bei:

  • die Rech­nung der Ver­trags­part­ner inklu­si­ve aller berück­sich­tig­ten Rück­zah­lun­gen (vgl. Num­mern 5 und 6 des For­mu­lars) sowie
  • den Ver­trag oder die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen, aus denen die Höhe der Stor­nie­rungs­kos­ten hervorgeht.

Die Anträ­ge kön­nen nur von den Schu­len selbst, nicht aber von den Eltern oder den Ver­trags­part­nern gestellt wer­den. Auf dem Antrags­for­mu­lar ist die sach­li­che und rech­ne­ri­sche Rich­tig­keit zu bestätigen.

Die Aus­zah­lun­gen der Erstat­tun­gen wer­den vor­aus­sicht­lich am 15. Juni 2020 beginnen.

Die vor­ge­nann­ten Rege­lun­gen gel­ten glei­cher­ma­ßen für Ersatz­schu­len, die in die Zusa­ge zur Über­nah­me von Stor­no­kos­ten aus­drück­lich ein­be­zo­gen werden.

 

  1. Schu­li­sche Ver­an­stal­tun­gen außer­halb des Schulgeländes

Der Rund­erlass vom 24. März 2020 zur Absa­ge von Schul­fahr­ten und ande­rer schu­li­scher Ver­an­stal­tun­gen erstreckt sich nur auf Ver­an­stal­tun­gen außer­halb des Schul­ge­län­des, um Infek­ti­ons­ge­fähr­dun­gen vorzubeugen.

Kul­tu­rel­le oder sport­li­che Ver­an­stal­tun­gen und wei­te­re Pro­jek­te mit außer­schu­li­schen Part­nern blei­ben davon unbe­rührt und kön­nen – vor­aus­ge­setzt der Schul­be­trieb ist wie­der­auf­ge­nom­men wor­den – wei­ter­hin durch­ge­führt wer­den, sofern sie in der Schu­le stattfinden.

Das­sel­be gilt für den Unter­richt und die Prü­fun­gen, die außer­halb des Schul­ge­län­des statt­fin­den, zum Bei­spiel in Sport­hal­len oder Schwimmbädern.

 

VII. Erwei­te­rung der Notbetreuung

Die Not­be­treu­ung in Schu­len wird zur Abwehr von Kin­des­wohl­ge­fähr­dun­gen erwei­tert. Die Ent­schei­dung über die Not­wen­dig­keit der Auf­nah­me eines Kin­des aus Grün­den der Kin­des­wohl­ge­fähr­dung in die Not­be­treu­ung ist von der Jugend­amts­lei­tung oder einer von ihr benann­ten Per­son zu tref­fen und zu doku­men­tie­ren. Die Abschrift der Ent­schei­dung ist der Schul­lei­tung auszuhändigen.

Die Schul­lei­tung kann die Auf­nah­me nur ableh­nen, wenn andern­falls die Durch­füh­rung der Not­be­treu­ung ins­ge­samt gefähr­det wäre (z.B. aus Grün­den des Infek­ti­ons­schut­zes). In einem sol­chen Fall müs­sen die Schul­auf­sicht und das Jugend­amt betei­ligt werden.

Grund­la­ge für die­se Erwei­te­rung der Not­be­treu­ung ist die Ver­ord­nung zum Schutz vor Neu­in­fi­zie­run­gen mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 im Bereich der Betreu­ungs­struk­tur (Coro­naBe­trVO) des Minis­te­ri­ums für Arbeit, Gesund­heit und Soziales.

Die­se kön­nen Sie im Bil­dungs­por­tal unter der Rubrik Not­be­treu­ung abrufen:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

VIII. Erstat­tung der Eltern­bei­trä­ge bei Ganztagsangeboten

Die Lan­des­re­gie­rung hat am 31. März 2020 beschlos­sen, dass das Land zur Hälf­te die für den Monat April anfal­len­den Eltern­bei­trä­ge für Ange­bo­te im Rah­men des Erlas­ses „Gebun­de­ne und offe­ne Ganz­tags­schu­len sowie außer­un­ter­richt­li­che Ganz­tags- und Betreu­ungs­an­ge­bo­te in Prim­ar­be­reich und Sekun­dar­stu­fe I“ (BASS 12–63 Nr. 2) erstattet.

Die ande­re Hälf­te tra­gen gemäß einer Ver­ein­ba­rung mit den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den die Kom­mu­nen selbst. Das Ver­fah­ren der Bei­trags­er­stat­tung der Bezirks­re­gie­run­gen an die Kom­mu­nen wird der­zeit erar­bei­tet, die Bezirks­re­gie­run­gen wer­den zeit­nah infor­miert. Die Rück­erstat­tung der Eltern­bei­trä­ge erfolgt über die Kom­mu­nen. Rück­fra­gen von Eltern hin­sicht­lich des Zeit­punkts und Ver­fah­rens der Rück­erstat­tung kön­nen nur von den Schul­trä­gern beant­wor­tet werden.

 

  1. Son­der­pro­gramm des WDR

Der WDR hat sei­ne Pro­gramm­an­ge­bo­te für Kin­der und Jugend­li­che in Abstim­mung mit dem Minis­te­ri­um für Schu­le und Bil­dung bereits seit Mit­te März aus­ge­baut. Auch in den Oster­fe­ri­en wird im WDR-Fern­se­hen ein Son­der­pro­gramm für Schü­le­rin­nen und Schü­ler im Grund­schul­al­ter ausgestrahlt.

Der Sen­der bie­tet unter ande­rem „Die Sen­dung mit der Maus“, die Serie „Renn­schwein Rudi Rüs­sel“, Maga­zi­ne wie „Wis­sen macht Ah!“, „neun­ein­halb“, „Kann es Johan­nes?“ sowie auch Mär­chen­ver­fil­mun­gen an.

In Abhän­gig­keit von der wei­te­ren Ent­wick­lung plant der WDR auch für die Zeit nach den Oster­fe­ri­en ein lern­ori­en­tier­tes, mode­rier­tes Son­der­pro­gramm für Kin­der und Jugendliche.

Gera­de in Zei­ten ein­ge­schränk­ter Bewe­gungs­mög­lich­kei­ten sind Bil­dungs­an­ge­bo­te für Kin­der auch in den kom­men­den Wochen sinn­voll. Klar ist aber auch, dass es sich hier­bei um Ange­bo­te han­delt, denn Feri­en sol­len auch in die­sen Zei­ten Feri­en bleiben.

 

  1. Erreich­bar­keit wäh­rend der Osterferien

 

Bit­te stel­len Sie auch wäh­rend der Oster­fe­ri­en sicher, dass Sie als Schul­lei­te­rin oder Schul­lei­ter für die Schul­auf­sicht und den Schul­trä­ger tele­fo­nisch und per E‑Mail erreich­bar sind.

Ich darf Sie bit­ten, die Eltern in geeig­ne­ter Wei­se und zeit­nah über alle vor­aus­ge­gan­ge­nen und über wei­te­re, noch fol­gen­de, Aus­füh­run­gen zu informieren.

Ich wün­sche Ihnen, auch im Namen von Frau Minis­te­rin Gebau­er, trotz der schwie­ri­gen Zei­ten und all den Unwäg­bar­kei­ten, schö­ne Ostertage.

 

Mit freund­li­chen Grüßen

Mathi­as Richter